In der letzten Woche war ich auf der Tagung "Was ist gute Lehre - Konferenz zur Qualität in der Lehre" an der FH Kiel. Schon im Vorfeld zur Tagung begegnete mir via Twitter der Kommentar, dass es bei der Frage oder Diskussion um gute Lehre ebenso wäre wie bei der Frage nach dem Huhn oder dem Ei. Es ist ein immer wiederkehrendes Thema, auf das es keine abschließenden Antworten gibt - aber immer wieder erneuten Austauschbedarf. So wurde auch in Kiel recht viel diskutiert; über Bologna, autonomes Lernen, kompetenzorientiertes Prüfen, Diversität, Förderung von Lernkompetenzen, Einsatz neuer Medien - nicht aber über Qualität (oder ich habe verpasst, als der Bezug hergestellt wurde).
Der/die aufmerksame Leser/in hat es vermutlich aufgrund des Schweigens im Blog, der vielen neuen Delicious-Links oder aber der angepassten Vitae schon bemerkt, ich habe mich mal wieder für Veränderungen in meinem Leben entschieden. Seit Anfang des Monats arbeite ich an der FernUniversität in Hagen im Zentrum für Medien & IT im Bereich der Medienberatung. Zu meinen Aufgaben dort zählt u.a. die Qualifizierung der Lehrenden im Blended Learning / E-Learning-Bereich. Wie ich finde, eine spannende Aufgabe, wenn man die besonderen Begebenheiten der FernUniversität betrachtet (große Studierendengruppen mit geringen Möglichkeiten für Präsenzlehre) und für mich ein noch recht neuer Bereich.
Gemeinsam mit meiner Kollegin Barbara Getto bin ich schon vor geraumer Zeit von der Uni Heidelberg (dank des Educational Media-Netzwerkes) eingeladen worden, einen halbtägigen Workshop im Gesamtkontext von "Mehrwert von E-Learning" durchzuführen. Gerne bin ich der Einladung gefolgt und habe gemeinsam mit Barbara den kleinen Workshop zum Thema "Planung und Realisierung von Blended Learning-Veranstaltungen mit Moodle" angeboten.
Gemeinsam mit Tanja Adamus habe ich vor einem halben Jahr (Antragdatum: 15.12.2008!) einen "Antrag auf Mittelzuwendung im Rahmen der Verwendung von Studienbeiträgen für das Projekt Kompetenzentwicklung im Bereich Barrierefreiheit" (was für ein Monstertitel!) eingereicht. Letzte Woche haben wir nun erfahren, dass dieses Projekt - zumindest teilweise - gefördert wird. Grund genug, hier mal kurz über die Idee des Antrags zu berichten.
Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass ich das erste Mal über "gendersensitive Mediendidaktik" berichtet habe. Dies geschah, weil ich im Rahmen meiner Arbeit mit der Planung eines gendersensitiven E-Tutoren/Tutorinnen-Training betraut wurde. Es folgten einige weitere Blogeinträge, in denen ich mich mit dem Thema und der Übertragung der gendersenstiven Mediendidaktik auf ein E-Tutoren/E-Tutorinnen-Training auseinandergesetzt habe.
Puhh, momentan passiert in unserem Projekt "RuhrCampusOnline" ziemlich viel.
Nachdem ich nun in den letzten Wochen gehandicapt war und nicht bloggen konnte, habe ich nicht nur einiges nachzuholen. Nein, ich habe auch angefangen, beruflich zu bloggen: Unsere Projektwebsite www.ruhrcampusonline.de bietet seit wenigen Wochen auch einen - kleinen - Blog, den wir dazu nutzen möchten, über den Projektverlauf zu berichten, auf Veranstaltungen hinzuweisen und über aktuelle E-Learning-Themen informieren möchten.
Dienstag haben wir unseren ersten Workshop im Rahmen unserer Projekts RuhrCampusOnline durchgeführt. Eingeladen waren die Projektnehmer/innen der drei UAMR-Universitäten, deren E-Learning-Projekte derzeit von uns finanziell gefördert werden.
Ich habe heute am Forschungskolloquium des Lehrstuhls für Mediendidaktik und Wissensmanagement an der UDE teilgenommen, um mich noch ein wenig für die anstehende Masterarbeit inspirieren zu lassen. In kleiner, angenehmer Runde wurden vier Dissertationsvorhaben in völlig unterschiedlichen Bearbeitungsstadien und ein Forschungsartikel über den Begriff der Virtualität vorgestellt.
Interessant waren dabei nicht nur die unterschiedlichen Forschungsfragen, die in den Bereichen Berufsschule, Lehrerausbildung, Hochschule und betriebliche Weiterbildung verortet sind. Noch spannender fand ich die Prozessbeschreibungen der einzelnen Refererierenden. Je nach Status haben die Refererierenden davon berichtet, wie sie methodisch bisher vorgegangen sind, wie sie weiter vorgehen wollen und wo es derzeit hakt. Zum ersten Mal habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich selbst eine Dissertation in überschaubare Teilabschnitte aufteilen lässt.
Eine Promotion habe ich zwar bisher nicht geplant - und eine endgültige Entscheidung darüber werde ich auch erst nach erfolgreichen Abschluss des Masters fällen - dennoch wird der Berg von Mal zu Mal kleiner und der Anreiz, sich mal wirklich intensiv mit der Erforschung einer spannenden Frage zu befassen, größer.
Ich habe mich heute aus beruflichen Gründen etwas intensiver mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) im Hinblick auf Bewerbungsverfahren beschäftigt, welches seit August 2006 gültig ist. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Relegion/Weltanschauung und sexueller Neigungen zu verhindern bzw. zu beseitigen. Ein lobenswerter Ansatz, bedenkt man, dass eigentlich jedes Unternehmen verpflichtet ist, über dieses Gesetz Bescheid zu wissen und es natürlich auch beachten und umsetzen soll.
Wäre da nicht das Wörtchen "eigentlich". Ich fand es erschreckend, an wie vielen Stellen ich heute aus meiner eigenen Berufslaufbahn bzw. aktuell absolvierten Bewerbungsphase die Nicht-Beachtung (insbesondere auch hinsichtlich der Gefahren auf Arbeitgeber-Seite) finden konnte, die an den meisten Stellen vermutlich auf Nicht-Wissen zurückzuführen ist.
Hier ein paar Beispiele:
Tja, bis heute hatte ich selbst so gut wie keine Ahnung über das AGG - ich wusste nur, dass es sowas gibt. Dabei dient es zu meinem Schutz und ich sollte darüber eigentlich informiert sein. Es gibt Momente, da finde ich es echt bedenklich, wie häufig von einem verlangt wird, sich mit all diesen Arbeitsrecht- und Personalthemen selbstständig aus eigener Initiative heraus auseinanderzusetzen.
Wie geht es euch damit? Kennt ihr das AGG? Seid ihr entsprechend "aufgeklärt" worden? Kennen und beachten eure Personaler und Führungsverantwortlichen das Gesetz?