Die 5. Regel zur Gestaltung eines gendergerechten Lernmoduls besagt, dass das entsprechende Lernmodul einen übersichtlichen Einblick über alle und in allen Lernmodulen (Lernziel-Meta-Plan) bietet.
Diese Regel dient als Entscheidungs- und Planungsgrundlage. Durch einen übersichtlichen Einblick auf alle Lerninhalte soll es z.B. möglich sein, sich selbst folgende Fragen beantworten zu können :
Informationen, die auf diese Fragen Antworten bieten, verhelfen dazu, sich für oder gegen das Lernmodul zu entscheiden. Darüberhinaus kann auf Basis der Informationen geprüft werden, ob die Durchführung des Lernmoduls unter den gegebenen Lebensumständen realistisch durchführbar ist oder ob zusätzliche Freiräume dafür geschaffen werden müssen. Es handelt sich somit also um Informationen für das individuelle Zeit- und Organisationsmanagement - unabhängig davon, ob sich der Vater in Elternzeit weiterbilden möchte oder die Geschäftsfrau, die den Großteil ihrer Zeit in Hotels verbringt.
Ich habe diese Regel im Rahmen des geplanten "Gender & E-Tutoring"-Trainings beispielsweise wie folgt umgesetzt.
Kurze, abschließende Bemerkung noch: Die Regeln lassen sich - zumindest aus meiner Sicht - nicht immer ganz eindeutig voneinander trennen bzw. losgelöst voneinander betrachten. Daher bin ich nun schon in der Beschreibung der 5. Regel ein wenig auf den Aspekt der zeitlichen Auskunft eingegangen, der eigentlich erst in der 6. Regel betrachtet wird. Ich bin der Meinung, dass der Zeitaspekt eines Lernmoduls ein wichtiger Bestandteil für einen allgemeinen Überblick über das gesamte Lernangebot darstellt und somit auch an dieser Stelle schon genannt werden sollte. Ausführlichere Erläuterungen folgen aber noch im nächsten Blogeintrag ;-).
Kommentare
So - nun also wieder der zu
Liebe Barbara, damit
[...] meinen Ausführungen