Ich habe mich heute aus beruflichen Gründen etwas intensiver mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) im Hinblick auf Bewerbungsverfahren beschäftigt, welches seit August 2006 gültig ist. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Relegion/Weltanschauung und sexueller Neigungen zu verhindern bzw. zu beseitigen. Ein lobenswerter Ansatz, bedenkt man, dass eigentlich jedes Unternehmen verpflichtet ist, über dieses Gesetz Bescheid zu wissen und es natürlich auch beachten und umsetzen soll.
Wäre da nicht das Wörtchen "eigentlich". Ich fand es erschreckend, an wie vielen Stellen ich heute aus meiner eigenen Berufslaufbahn bzw. aktuell absolvierten Bewerbungsphase die Nicht-Beachtung (insbesondere auch hinsichtlich der Gefahren auf Arbeitgeber-Seite) finden konnte, die an den meisten Stellen vermutlich auf Nicht-Wissen zurückzuführen ist.
Hier ein paar Beispiele:
- Bei meinem letzten Arbeitgeber gab es keine Beschwerdestelle, die offiziell benannt werden soll. Auch wurden die Gesetzestexte nirgends ausgehängt, gelegt, etc. OK, war eine kleine Agentur, vielleicht geschah das auch schon vor meiner Einstellung, aber hätte man mich dann nicht dennoch bei meiner Einstellung noch mal auf alles hinweisen müssen?
- Da die Beweislast in der Regel beim Arbeitgeber liegt, sollten Bewerbungs-/Vorstellungsgespräche möglichst durch min. zwei Personen durchgeführt werden, um Zeugen zu haben. Die meisten Gespräche verlaufen in der Tat so (und wurden auch vor dem Gesetz schon durch mehrere Personen durchgeführt) - ich habe aktuell aber auch das Gegenteil erlebt. Für mich als Bewerber kein Problem, und da ich auch tatsächlich einen neuen Job und nicht eine neue Klage haben wollte, käme ich auch nicht auf die Idee, evtl. gegen irgendwelche Benachteilgungen vorzugehen. Aber prinzipiell besteht diese Gefahr und wird von einigen Bewerbern wohl auch gezielt genutzt.
- Interessant finde ich insbesondere auch den Hinweis an die Arbeitgeber, dass bei Absagen möglichst keine Gründe (weder schriftlich noch mündlich) angegeben werden sollten, damit sie keine Angriffsfläche bieten. Auch das ist bei mir nicht geschehen - wobei ich hier hinzufügen muss: Ich als Bewerber finde es immer wieder sehr hilfreich, ein Feedback zu erhalten, um herauszufinden, worin meine Schwachstellen bestehen und wie ich diese ausgleichen kann. dennoch, für Arbeitgeber kann diesgefährlich und vor allem kostspielig werden (Klagen sind innerhalb von zwei Monaten nach der Absage auf drei Monatsgehälter möglich).
Tja, bis heute hatte ich selbst so gut wie keine Ahnung über das AGG - ich wusste nur, dass es sowas gibt. Dabei dient es zu meinem Schutz und ich sollte darüber eigentlich informiert sein. Es gibt Momente, da finde ich es echt bedenklich, wie häufig von einem verlangt wird, sich mit all diesen Arbeitsrecht- und Personalthemen selbstständig aus eigener Initiative heraus auseinanderzusetzen.
Wie geht es euch damit? Kennt ihr das AGG? Seid ihr entsprechend "aufgeklärt" worden? Kennen und beachten eure Personaler und Führungsverantwortlichen das Gesetz?
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